13:30 27-11-2025

Reiseveranstalter pleite: Schritte für Erstattung und Rückreise

Ihr Reiseveranstalter ist insolvent? Leitfaden: Unterlagen sichern, über Versicherung Geld zurückfordern und mit Turpomoshch die Rückreise organisieren.

© A. Krivonosov

Stellen Sie sich vor: Die Reise ist gebucht, der Koffer steht bereit, der Countdown läuft – und plötzlich kommt die Nachricht, dass der Reiseveranstalter insolvent ist. Das Geld ist überwiesen, die Pläne wackeln, der Urlaub steht auf der Kippe. Keine Panik. Hier kommt ein klarer, unkomplizierter Fahrplan, gestützt auf aktuelle Hinweise offizieller Stellen und großer Reiseportale.

Woran erkennt man, dass ein Reiseveranstalter in Schwierigkeiten steckt

Bleiben Antworten aus, werden Abreisen kurzfristig gestrichen oder tauchen beunruhigende Meldungen auf, ist das ein Warnsignal.

Ob ein Unternehmen tatsächlich Probleme hat, lässt sich im Register der Reiseveranstalter auf der Website von Rostourism prüfen. Dort finden sich offizielle Angaben: ob der Veranstalter aktiv ist, ob eine Versicherung besteht und ob er Teil des Systems Turpomoshch ist.

Was zuerst zu tun ist

Sammeln Sie sofort alle Unterlagen: Vertrag, Quittungen, Zahlungsbelege sowie Ihre gesamte Korrespondenz mit dem Veranstalter oder der vermittelnden Agentur. Haben Sie über ein Reisebüro gebucht, schicken Sie eine formelle Anfrage und bitten Sie um Klärung der Lage. Eine Agentur kann unterstützen, auch wenn sie für die Pflichten des Veranstalters nicht direkt haftet. Ein sauber dokumentierter Vorgang verschafft Ihnen Hebel – und erfahrungsgemäß Ruhe im weiteren Prozess.

Gibt es das Geld zurück?

In den meisten Fällen: ja. Reiseveranstalter müssen für solche Situationen eine Versicherung vorhalten. Suchen Sie den Versicherer im Register und stellen Sie dort einen Antrag, mit allen Belegen als Anhang.

Die Prüfung dauert in der Regel etwa einen Monat. Lehnt der Versicherer ab oder erstattet weniger als Ihre Ausgaben, bleibt der Gang vor Gericht. Das kostet Zeit, ist aber ein wirksamer Hebel.

Wenn Sie bereits unterwegs sind

Erreichen Sie am Urlaubsort die Insolvenz-Nachricht, gilt: ruhig bleiben. Gehört der Veranstalter der Vereinigung Turpomoshch an, können Sie Unterstützung für die Rückreise erhalten. Melden Sie der Organisation, dass Sie von der Insolvenz betroffen sind.

Wenn Sie Hotel und Tickets zusätzlich bezahlen mussten

Kommt es vor Ort zu Eigenleistungen für Hotel, Verpflegung oder den Rückflug, heben Sie jede Quittung auf. Diese Ausgaben können Sie in den Antrag an den Versicherer oder in einer Klage geltend machen. Möglich ist zudem, eine Entschädigung für den verdorbenen Urlaub zu verlangen.

So lässt sich das Risiko beim nächsten Mal senken

Firmen können mit kurzer Vorwarnung vom Markt verschwinden – erst recht in turbulenten Zeiten mit Krisen, Sanktionen oder schwacher Nachfrage. Mit diesen Schritten reduzieren Sie das Risiko:

— prüfen Sie das Unternehmen im Register von Rostourism;
— klären Sie, welcher Versicherer den Veranstalter absichert und in welcher Höhe;
— schließen Sie wenn möglich eine erweiterte Police ab, die Reiseunfähigkeit abdeckt;
— seien Sie skeptisch bei extrem günstigen Angeboten unbekannter Anbieter.

Fazit

Geht ein Reiseveranstalter pleite, ist das ärgerlich, aber nicht ausweglos. Entscheidend ist, zügig zu handeln, Belege zu sichern und die richtigen Stellen zu kontaktieren: Versicherer, vermittelnde Agentur, Turpomoshch oder gegebenenfalls das Gericht. So lässt sich oft ein Teil des Geldes zurückholen – und mit etwas Glück sogar die gesamten Kosten der geplatzten Reise.