05:28 29-12-2025
Mythos vom Sterbeverbot: Was in Longyearbyen und auf Miyajima wirklich gilt
Gibt es Orte, an denen Sterben verboten ist? Wir prüfen die Legenden um Longyearbyen und Miyajima: Permafrost, Tradition – keine Gesetze, nur Fakten.
Das Internet lebt von verblüffenden Geschichten. Vielleicht sind Ihnen schon Behauptungen begegnet, wonach es in Norwegen eine Stadt gebe, in der Sterben tabu sei, oder eine japanische Insel, die Geburt und Tod gleichermaßen ausschließe. Das klingt nach Science-Fiction – doch wie viel davon hält einer Überprüfung stand?
Wo die Fakten enden und die hübsche Legende beginnt, ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Vorweggenommen: So schlicht ist es nicht.
Norwegen: eine Stadt, in der selbst die Toten gefrieren
Im Herzen der Arktis, auf dem Spitzbergen-Archipel, liegt die kleine Stadt Longyear – eines der nördlichsten bewohnten Flecken der Erde. Sie gilt als das Paradebeispiel, wenn behauptet wird, dass Sterben dort untersagt sei.
Der Grund heißt Permafrost. Der Boden ist so tief gefroren, dass Körper nicht verwesen. Das ist keine Übertreibung: Forschende fanden in den sterblichen Überresten einer hier bestatteten Person Spuren der Spanischen Grippe von 1918 – ein Fund, der die Risiken deutlich machte.
Seitdem wird in Longyear nicht mehr beerdigt. Verstorbene werden auf das norwegische Festland überführt, und wer schwer krank ist, wird in der Regel schon vorher dorthin gebracht. Pflegeheime gibt es nicht, ein großes Krankenhaus ebenfalls nicht. Ein offizielles Sterbeverbot existiert also nicht – die Praxis sorgt jedoch dafür, dass das letzte Kapitel meist andernorts geschrieben wird.
So entstand die Erzählung vom angeblichen Sterbeverbot: keine Vorschrift, sondern eine pragmatische Antwort auf unerbittliche Bedingungen.
Japan: eine Insel, die Reinheit bewahren will
In Japan gibt es die Insel Miyajima, die als heilig verehrt wird. Ein bekannter Schrein prägt den Ort, ebenso wie überlieferte Bräuche. Einer davon zielte lange darauf, alles zu vermeiden, was die Insel verunreinigen könnte – dazu zählten auch Geburt und Tod.
Früher brachte man hochschwangere Frauen und Schwerkranke rechtzeitig aufs Festland. Nicht, weil es das Gesetz verlangte, sondern aus Respekt vor religiöser Tradition.
Heute existieren keine Regeln oder Gesetze, die das Sterben auf Miyajima verbieten. Die Erzählung hält sich dennoch. Immer wieder wird die Behauptung wiederholt, hier sei der Tod untersagt – eine fesselnde Legende, reizvoll, aber nicht ganz zutreffend.
Warum gilt es vielerorts als Tatsache?
Schlagzeilen nach dem Muster, man dürfe in einer bestimmten Stadt nicht sterben, sind verlockender als die nüchterne Erklärung, dass es dort schlicht keine Beerdigungen gibt, weil der Boden zu kalt ist. So verbreiten sich die Geschichten über Longyear und Miyajima mit Leichtigkeit.
Hier wirkt einmal ein harsches Klima, dort eine kulturelle Tradition. In keinem der Fälle existiert ein Gesetz, das das Sterben verhindert. Beides zeigt dennoch Erhellendes: Natur, Religion und die Sorge um Sicherheit können prägen, wie Gemeinschaften mit etwas so Alltäglichem – und zugleich Bedeutsamem – wie dem Tod umgehen.
Was wichtig ist
- In Norwegens Longyear sind Beerdigungen wegen Permafrosts untersagt. Sterben ist nicht verboten, doch Schwerkranke werden meist auf das Festland verlegt.
- Auf Japans Miyajima gibt es kein Gesetz gegen das Sterben. Es geht um Tradition und Respekt vor einem heiligen Ort.
- Rechtlich ist das Sterben in diesen Orten nicht untersagt. Klima oder Kultur schaffen jedoch Praktiken, die sich fast wie Regeln aus einer Volksgeschichte anfühlen.
Warum es fasziniert
Menschen fühlen sich vom Ungewöhnlichen angezogen – besonders, wenn ein Hauch von Geheimnis mitschwingt. Kommen Tod und die Idee eines Verbots dazu, bleiben solche Erzählungen haften. Kein Wunder, dass sie so weite Kreise ziehen.
Entscheidend ist, feste Fakten von glitzernder Verpackung zu trennen. Auch ohne offizielles Verbot sind die Gründe, weshalb der Tod in diesen Orten eher vermieden wird, sehr real – und, nüchtern betrachtet, durchaus nachvollziehbar.